E-Government

Was ist E-Government? - Definition

Der Begriff "E-Government" (elektronische Behördendienste) steht heute als Synonym für eine moderne und effiziente Verwaltung. Auf EU-Ebene wird E-Government als "Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien in öffentlichen Verwaltungen in Verbindung mit organisatorischen Änderungen und neuen Fähigkeiten" definiert, "um öffentliche Dienste und demokratische Prozesse zu verbessern und die Gestaltung und Durchführung staatlicher Politik zu erleichtern."

Nach diesen sehr weit gefassten Begriffsbestimmungen sind auch die innerstaatlichen Aktivitäten im Bereich E-Government ausgerichtet - ein breites Betätigungsfeld also für die (Neu-)Gestaltung des Leistungsportfolios der Verwaltung.

Der Einsatz neuer Medien ermöglicht es den Behörden, Dienstleistungen über den traditionellen Weg hinaus einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Besonders das Internet hat zu einem qualitativen Fortschritt in der Kommunikation zwischen Amt und Bürgern beigetragen.

Heute wird bereits eine Vielzahl an Informationen im Web angeboten. Die öffentliche Verwaltung geht schrittweise dazu über, alle Verfahrensschritte (Transaktionen) vom Antrag bis zur Erledigung eines Anbringens online anzubieten. Formulare brauchen in Zukunft nicht mehr heruntergeladen zu werden, sondern können gleich am Bildschirm ausgefüllt, elektronisch signiert und abgesendet werden.

Erledigungen der Verwaltung, Bescheide und sonstige Schriftstücke müssen nicht mehr auf dem Postweg zugestellt werden. Sofern gewünscht, kann die Zustellung elektronisch erfolgen.

Quelle: www.digitales.oesterreich.gv.at