Heizkostenzuschuss 2026 ab 1. Mai beantragen

Veröffentlichungsdatum30.04.2026Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
Land Tirol

Der Heizkostenzuschuss kann zwischen dem 1. Mai bis 31. Oktober 2026 beantragt werden. Untenstehend finden Sie die Richtlinien, das Informationsblatt zur Einkommensberechnung und das Antragsformular. Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: https://www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.

Ob Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss besteht, können Interessierte vorab – ohne Rechtsanspruch – mittels Heizkostenzuschuss-Rechner ausrechnen. Dieser steht ab 1. Mai 2026 unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss zur Verfügung.

Zur Prüfung der Zuschussberechtigung ist die Vorlage der Einkommensunterlagen aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen erforderlich.

Allen FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2025/2026 des Landes bewilligt wurde, wird vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, neuerlich ein Antragsformular zugestellt. Somit können Bezugsberechtigte aus dem Vorjahr ihre angegebenen Daten kontrollieren und bei weiterem Bedarf den Heizkostenzuschuss erneut unkompliziert beantragen. 

Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug einer Ausgleichszulage, die bereits den Heizkostenzuschuss 2025/2026 erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Diese erhalten nach Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisiert.

Richtlinie Heizkostenzuschuss 2026

Factsheet Heizkostenzuschuss 2026

Antragsformular HKZ 2026