Gemäß §§ 13 und 42 Abs. 1a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) und §§ 85 Abs. 3 und 86b Bundesabgabenordnung (BAO)

Aushängezeitraum: 13.06.2025

Dauerkundmachung Gemäß §§ 13 und 42 Abs. 1a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) und §§ 85 Abs. 3 und 86b Bundesabgabenordnung (BAO) (545 KB) - .PDF

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